Heute haben wir von der Verbandsgemeindeverwaltung nach nur zwei Wochen Bearbeitungszeit die Baugenehmigung erhalten. In Rheinland-Pfalz ist laut §67 Absatz 2 LBauO keine langwierige Genehmigung des Bauantrages erforderlich, wenn das Bauvorhaben eine bestimmte Größe nicht übersteigt, ein Bebauungsplan vorliegt und diesem in allen Punkten entsprochen wird. Unser Glück, denn sonst kann so etwas schnell auch mal ein paar Monate dauern.
Jetzt fehlt eigentlich „nur“ noch die Bauausführungsplanung durch Massivhaus Rhein Lahn und dann kann losgebaggert werden.
5. Mai 2015 at 23:49
Na da bin ich mal gespannt wann der der Bagger kommt. LG Peter
6. Mai 2015 at 17:15
Wir auch