Heute Morgen erreichte uns eine E-Mail von unserer Architektin, in der sie uns mitteilte, dass die Kreisverwaltung der gleichen Meinung ist wie wir und wir unser Haus mit der gewünschten Firstrichtung bauen dürfen. Dank der Unterstützung unserer Architektin kann der Antrag jetzt durch die Verbandsgemeinde im Rahmen des Freistellungsverfahrens weiter bearbeitet werden und wir sollten die Baugenehmigung bald im Briefkasten vorfinden